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   LSG Bayern, 09.02.2007 - L 7 B 13/07 AS ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,26293
LSG Bayern, 09.02.2007 - L 7 B 13/07 AS ER (https://dejure.org/2007,26293)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09.02.2007 - L 7 B 13/07 AS ER (https://dejure.org/2007,26293)
LSG Bayern, Entscheidung vom 09. Februar 2007 - L 7 B 13/07 AS ER (https://dejure.org/2007,26293)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer späteren Erstattungsentscheidung im Rahmen eines Widerspruchsbescheides; Entfall der aufschiebenden Wirkung auch bei Rechtsbehelfen gegen Aufhebungen für die Vergangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 48/01 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Fremdrentenrecht - Entgeltpunktekürzung -

    Auszug aus LSG Bayern, 09.02.2007 - L 7 B 13/07
    Denn die Widerspruchsstelle ist grundsätzlich nicht berechtigt, anstelle der Ausgangsbehörde erstmals, sozusagen erstinstanzlich eine Sachentscheidung zu treffen (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2000, B 4 RA 57/99 R; Urteil vom 30.03.2004, B 4 RA 48/01 R).
  • BSG, 21.06.2000 - B 4 RA 57/99 R

    Sachliche Unzuständigkeit der Widerspruchsstelle als Verfahrensfehler

    Auszug aus LSG Bayern, 09.02.2007 - L 7 B 13/07
    Denn die Widerspruchsstelle ist grundsätzlich nicht berechtigt, anstelle der Ausgangsbehörde erstmals, sozusagen erstinstanzlich eine Sachentscheidung zu treffen (vgl. BSG, Urteil vom 21.06.2000, B 4 RA 57/99 R; Urteil vom 30.03.2004, B 4 RA 48/01 R).
  • LSG Bayern, 12.03.2007 - L 7 B 162/07

    Ausschluss der aufschiebenden Wirkung für "Rückforderungsbescheide" in Bezug auf

    Zur Begründung wird auf den Senatsbeschluss vom 9. Februar 2007 - L 7 B 13/07 AS ER - verwiesen.
  • SG Nürnberg, 24.08.2007 - S 20 AS 578/07

    Rechtmäßigeit der Rückforderung bereits gewährter Leistungen wegen eines

    Bei einem Erstattungsbescheid, mit dem nach dem SGB II erbrachte Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts zurückgefordert werden, handelt es sich um einen Verwaltungsakt i.S.d. § 39 Nr. 1 SGB II (so auch Bayerisches Landessozialgericht, Beschl. v. 19.3.2007 - L 11 B 57/07 AS ER, Beschl. v. 12.3.2007 - L 7 B 162/07 AS ER, Beschl. v. 9.2.2007 - L 7 B 13/07 AS ER; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschl. v. 21.11.2006 - L 8 AS 4680/06 ER-B; Eicher in Eicher/Spellbrink, SGB II, § 39 Rn. 3 u. 12; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, § 39 Rn. 44).
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